Gerichtlich zugelassene Rentenberaterin im Teilgebiet Pflegeversicherung


Vergütung

Vergütung

   

Durch meine rechtsberatende Tätigkeit als gerichtlich zugelassene Rentenberaterin im Teilgebiet Pflegeversicherung bin ich gesetzlich dazu verpflichtet, die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen.

Eine für alle verständliche Aufstellung der Kosten ist mir wichtig. Bei einem ersten Telefongespräch oder einer Anfrage per E-Mail entstehen keine Kosten.

Nach Schilderung Ihres Anliegens kann ich Ihnen konkret sagen, welche Vergütung dafür anfällt. Diese wird dann in einer Vergütungsvereinbarung dokumentiert. So bleiben die Kosten für Sie kalkulierbar und übersichtlich.


Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?
In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen Kosten ab Erhebung einer Klage vor dem Sozialgericht. Einige wenige Versicherer decken auch das vorangehende Widerspruchsverfahren ab. Die Deckungszusage kläre ich für Sie ab.

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