Gerichtlich zugelassene Rentenberaterin im Teilgebiet Pflegeversicherung


Leistungen

Meine Leistungen

 

Ich kämpfe für Ihr Recht.


Welcher Pflegegrad steht mir zu?

Kann ich immer einen Antrag stellen?

Welche Leistungen stehen mir zu und welche kann ich in Anspruch nehmen?

Was steht eigentlich in dem Gutachten des Medizinischen Dienstes?


Pflegebedürfige Menschen und ihre Angehörigen haben in Situationen in denen Pflegebedürftigkeit eintritt, in der Regel mit sich selbst und der pflegerischen Situation äußerst viel zu tun und sind zudem rund um die Uhr beschäftigt. Die Beantragung des Pflegegrades und die Auseinandersetzung mit den Pflegekassen werden als lästig und undurchschaubarer Dschungel empfunden. Wenn es auch Ihnen so geht, sind Sie bei mir genau richtig.


Im Rahmen eines Hausbesuches klären wir alle Ihre offenen Fragen zur Pflegeversicherung. Ich prüfe Ihren Grad der Selbständigkeit und stelle fest ob und welche Leistungen (Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5) Ihnen zustehen.  Sollte keine Einstufung möglich sein, erkläre ich Ihnen genau warum.

Ist eine Einstufung möglich, beantrage ich für Sie die Leistungen bei der zuständigen Pflegekasse und begleite Sie während des gesamten Verfahrens, unabhängig ob gesetzlich oder privat pflegeversichert. Ich bereite Sie gut auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor und bin bei dieser selbstverständlich anwesend. Abschließend prüfe ich den Leistungsbescheid der Pflegekasse.


Wird ein berechtigter Leistungsanspruch durch die Pflegekasse abgelehnt, lege ich Widerspruch ein und begründe diesen. Sofern die Pflegekasse dem Widerspruch nicht abhilft, mache ich den Anspruch meiner Mandanten bei den Sozialgerichten bzw. beim Landessozialgericht geltend.

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